Klasse BE


  • Vorbesitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B / BF17 / B197 notwendig
  • führen von einem Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg
  • führen von einem Kfz der Klasse B mit einem Anhänger (zulässige Gesamtmasse von 750 kg bis maximal 3.500 kg)
  • zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination darf max. 7.000 kg betragen
  • keine theoretische, nur praktische Prüfung erforderlich

 

 

Besonderheit bei Vorbesitz Klasse B197

 

  • bei Vorbesitz Klasse B197 muss die Praxisprüfung für Klasse BE auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe abgelegt werden