Fahrerschulung B196


  • ab 25 Jahren
  • Voraussetzung ist, dass man 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B ist
  • Fahrerschulung ermöglicht das Führen eines Kraftrades bis max. 125 ccm bei einer Maximalleistung von 11 kW
  • die Schulung besteht aus mindestens 4 Unterrichtseinheiten ( Zusatzstoff Klasse A ), sowie 5 Praxisstunden ( Stadt- und Außerortsfahrten ) á 90 Minuten

  • der Fahrlehrer entscheidet individuell, wie viele Praxisstunden notwendig sind
  • weder theoretische, noch praktische Prüfung erforderlich
  • kein Aufstieg in die nächsthöhere Motorradklasse A2 möglich
  • nur in Deutschland gültig