Klasse BF17              "Begleitetes Fahren"


  • Beginn der Ausbildung mit 16,5 Jahren
  • bei Antragstellung dürfen eine oder mehrere Personen bestimmt werden, die Begleitpersonen sein werden

          --> Diese Begleitpersonen haben das 30. Lebensjahr vollendet, besitzen seit mindestens                 5 Jahren durchgängig den Autoführerschein und haben nicht mehr als 1 Punkt beim                   Kraftfahrtbundesamt in Flensburg.

  • die Ausbildung "BF17" hat genau denselben Umfang wie die "normale" Fahrausbildung ab 18
  • mit Erreichen des 17. Lebensjahres und dem Bestehen der Führerscheinprüfung wird die Prüfungsbescheinigung ausgehändigt. Zusammen mit dem Personalausweis gilt diese als Fahrerlaubnis
  • die zweijährige Probezeit beginnt mit bestandener Prüfung
  • mit 18 erhält man dann den EU-Kartenführerschein
  • die Klassen AM und L werden automatisch bei Erwerb der Klasse B mit erworben

 

 

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